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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 2791/15

Datum:
11.09.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 2791/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0911.13L2791.15.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1113/15
Schlagworte:
Rechtsschutzbedürfnis Teilzeitbeschäftigung Arbeitszeitverteilung Organisationsermessen dienstliche Interessen
Normen:
LBG NRW § 66 S. 1; LGG § 13 ABs. 1
Leitsätze:

Der wegen der Betreuung eines Kindes gewährte Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung erstreckt sich nicht darauf, auch eine Bestimmung über die Einteilung der ermäßigten Arbeitszeit treffen zu können. Diese obliegt vielmehr dem weiteren Organisationsermessen des Dienstherrn

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt

 
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