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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1096/15

Datum:
07.05.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 1096/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0507.13L1096.15.00
 
Schlagworte:
Erteilung der Zustimmung zur Künsigung eines Schwerbehinderten Rechtschutzbedürfnis Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes
Normen:
VwGO § 80 Absatz 5; GG Artikel 19 Absatz 4
Leitsätze:

Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines Schwerbehinderten kann mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht angeordnet werden.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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