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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 782/14

Datum:
09.02.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 782/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0209.13K782.14.00
 
Schlagworte:
Besoldung Familienzuschlag Verjährung
Normen:
BGB § 195; BGB § 199
Leitsätze:

Ein Beamter handelt grob fahrlässig, wenn er nach seiner Heirat seine Bezügemitteilung nicht daraufhin überprüft, ob der Dienstherr den Familienzuschlag berücksichtigt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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