Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 5104/14

Datum:
08.05.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 5104/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0508.13K5104.14.00
 
Schlagworte:
Nachweis durch Verkehrserhebung Fahrgeldausfall unentgeltliche Beförderung Schwerbehindertenausweis gültige Wertmarke Zählung Representative Stichproben betriebsindividueller Schwerbehindertenquotient materielle Beweislast
Normen:
SGB IX § 148 Absatz 1 und Absatz 5 Satz 1; VwVfG § 49a analog
Leitsätze:

1. Zu den Anforderungen an einen Nachweis durch Verkehrserhebung im Sinne von § 148 Absatz 5 Satz 1 SGB IX.

2. Der fehlende Nachweis der Abweichung von dem Prozentsatz nach § 148 Absatz 1 SGB IX geht zu Lasten des Verkehrsunternehmens.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank