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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 4988/14

Datum:
11.09.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4988/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0911.13K4988.14.00
 
Schlagworte:
Vorverfahren ausnahmsweise entbehrlich Fürsorge- und Alimentationspflicht Gleichbehandlungsgrundsatz keine Altersdiskriminierung Übergangsregelung nicht notwendig
Normen:
BBhV § 16 Abs. 1 S. 1
Leitsätze:

§ 16 Absatz 1 Satz 1 BBhV begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Insbesondere verstößt diese Regelung nicht gegen die Fürsorge- und Alimentationspflicht des Dienstherrn und ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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