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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 1055/15

Datum:
21.10.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1055/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:1021.13K1055.15.00
 
Schlagworte:
Lärmschwerhörigkeit Berufskrankheit Kausalität Arbeitsplatzanalyse HNO-ärztliches Gutachten Lärmbelastung
Normen:
BeamtVG § 31 Absatz 3
Leitsätze:

1. Der Kläger ist nach der Art seiner dienstlichen Verrichtung bereits nicht der Gefahr einer Gehörsschädigung ausgesetzt gewesen.

2. Es fehlt an einem kausalen Zusammenhang zwischen der dienstlichen Verrichtung und der Lärmschwerhörigkeit des Klägers.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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