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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 L 1963/15

Datum:
14.07.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 L 1963/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2015:0714.11L1963.15.00
 
Schlagworte:
Zurückstellung Aufstellungsbeschluss ortsübliche Bekanntmachung Veränderungssperre sofortige Vollziehung Planungsabsicht Garage Flachdach Dachneigung Geschossigkeit
Normen:
§ 2, 14, 15 BauGB; § 80 Absatz 3 VwGO; § 80 Absatz 5 VwGO
Leitsätze:

Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Zurückstellungsbescheid; hier: fehlende Darlegung, dass Plandurchführung durch das Vorhaben zumindest erschwert werden würde

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 3424/15 wird, soweit mit ihr die Aufhebung des Zurückstellungsbescheides der Antragsgegnerin vom 24. April 2015 begehrt wird, wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.500,- Euro festgesetzt.

 
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