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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 4161/13

Datum:
16.07.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
6 K 4161/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0716.6K4161.13.00
 
Schlagworte:
Fahrtenbuchauflage Zwillinge Ermittlungsdefizit Zeugnisverweigerungsrecht
Normen:
§ 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO
Leitsätze:

Zu den Anforderungen an die Ermittlungen zu einem Verkehrsverstoß, wenn als Täter ein eineiiger Zwilling in Betracht kommt.

 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 10. April 2013 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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