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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 2569/13

Datum:
11.03.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 2569/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0311.4L2569.13.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 9381/13 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 24. Oktober 2013 (Az: 00/00-BA-0000/12) zum Umbau der alten P.              mit 24 Wohnungen und einer Tiefgarage bei Beibehaltung der alten Außenwände auf dem Grundstück W.       Straße 16a in E.          , Gemarkung E1.         , Flur 0, Flurstück 000, wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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