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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 40 L 2451/14.PVL

Datum:
17.12.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
40 L 2451/14.PVL
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:1217.40L2451.14PVL.00
 
Tenor:

Der Beteiligte zu 1) wird im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig, längstens bis zu einer erstinstanzabschließenden Entscheidung in einem noch anzustrengenden Hauptsacheverfahren verpflichtet, den Antragsteller dem Beteiligten zu 2) zur weiteren Freistellung vorzuschlagen.

Klarstellend wird vorläufig festgestellt, dass die Beschlüsse des Beteiligten zu 1) vom 16. Oktober 2014 (111. Sitzung, TOP 20 der Niederschrift) und vom 23. Oktober 2014 (112. Sitzung, TOP 20 der Niederschrift) in der Fassung der Erklärung vom 13. November 2014 (115. Sitzung, TOP 27 der Niederschrift), den Antragsteller dem Beteiligten zu 2) nicht mehr zur Freistellung vorzuschlagen, unwirksam sind.

 
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