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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 1816/14

Datum:
27.08.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 1816/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0827.3L1816.14.00
 
Schlagworte:
Ausschlussfrist Ausschreibung Auswahlverfahren Bewerbungsfrist Eingangsbestätigung Kehrbezirk Online-Bewerbung
Normen:
SchfHwG; § 123 VwGO
Leitsätze:

Eine Behörde, die für die Bewerbung um die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschonsteinfeger in zahlreichen Kehrbezirken ausschließlich ein Schornsteinfeger-Online-Portal zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, den Bewerbern eine Eingangsbestätigung zukommen zu lassen, aus der auch die ausgewählte Region (und ggf. Ersatz-Region) erkennbar sein muss.

Unterlässt sie dies, so handelt die Behörde ermessensfehlerhaft, wenn sie einen Bewerber vom weiteren Auswahlverfahren hinsichtlich der Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in den Kehrbezirken einer bestimmten Stadt auschließt, der in seiner Online-Bewerbung versehentlich eine falsche Stadt angeklickt bzw. ausgewählt hat.

 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebenen sieben Kehrbezirke in S.         zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden ist.

Im Übrigen wird der Antrag bezüglich der Einbeziehung des Antragstellers in das laufende Auswahlverfahren für den konkreten Kehrbezirk S.         Nr. 10 abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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