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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 8583/13

Datum:
06.05.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 8583/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0506.3K8583.13.00
 
Schlagworte:
Biogasanlage Einheit der Rechtsordnung Formaldehydbonus Inbetriebnahme Netzbetreiber Vergütung
Normen:
§ 3 EEG 2009, § 27 Abs 5 EEG 2009; § 66 Abs 1 EEG 2012, § 66 Abs 6 EEG 2012; § 4 BImSchG, § 8a BImSchG
Leitsätze:

Nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung vermag der sogenannte Formaldehydbonus gemäß § 27 Absatz 5 EEG 2009 vor der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Biogasanlage mangels legaler Betriebsaufnahme nicht gewährt zu werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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