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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 5178/13

Datum:
03.07.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 5178/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0703.3K5178.13.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Oberbürgermeisters der Beklagten vom 14. Mai 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, die Beschwerde des Klägers betreffend der von dem Betriebsgelände S.      90 ausgehenden Lärmimmissionen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes erneut zu bescheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages.

 
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