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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 356/13

Datum:
06.05.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 356/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0506.3K356.13.00
 
Tenor:

Die dem Beigeladenen durch den Beklagten erteilte Genehmigung vom 4. Dezember 2012 zur Erweiterung und zum Betrieb einer Anlage zur Haltung und zur Aufzucht von Mastgeflügel (Masthähnchen) mit 121.900 Tierplätzen (davon 39.900 Tierplätze Bestand) sowie Lagerung von 9,6 t brennbaren Gasen (2,4 t Bestand) einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen in der Gestalt des Nachtragsbescheides vom 28. April 2014 wird aufgehoben.

Der Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte; hiervon ausgenommen sind ihre außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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