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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2204/14

Datum:
23.12.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 2204/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:1223.2L2204.14.00
 
Schlagworte:
Beförderung; Auswahlentscheidung; Statusamt; Vergleichbarkeit; Beurteilung
Normen:
§ 17 Abs. 1 Satz 3 und 4 JMStV; § 17 Abs. 1 Satz 2 JMStV; § 5 Abs. 2 Satz 3 GVO-KJM
Leitsätze:

Beziehen sich die Beurteilungen mehrerer Bewerber auf unterschiedliche Statusämter, so muss der Dienstherr nicht nur bei gleichem Gesamturteil, sondern auch bei unterschiedlichen Gesamturteilen Erwägungen zu der Frage anstellen (und dokumentieren), ob und inwieweit er mit dem höheren Statusamt einen statusrechtlichen Vorsprung verbunden sieht und, wenn ja, ob dieser Vorsprung nach seiner Einschätzung etwa durch das bessere Gesamturteil eines Konkurrenten ausgeglichen oder sogar übertroffen wird.

 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

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