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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2018/13

Datum:
14.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 2018/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0114.2L2018.13.00
 
Schlagworte:
"Inhaltliche Ausschöpfung" dienstlicher Beurteilungen mit demselben Gesamturteil anhand der Bewertung der zugrunde liegenden Leistungs- und Befähigungsmerkmale, die unterschiedlich gewichtet ("faktorisiert") werden. Zur Vergleichbarkeit von zum Stichtag 01.07.2011 nach den BRL Pol erstellten Regelbeurteilungen einerseits und von zu einem späteren Zeitpunkt erstellten sonstigen dienstlichen Beurteilungen im Rahmen der Beförderungsauswahlentscheidung.
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 9. Die übrigen Beigeladenen tragen außergerichtliche Kosten selbst.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 10.000,-- Euro festgesetzt.

 
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