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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 6702/13

Datum:
07.10.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 6702/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:1007.2K6702.13.00
 
Leitsätze:

Zur Übernahme von Lehrkräften in das Beamtenverhältnis auf Probe, die die Höchstaltersgrenze von 40 Jahren überschritten haben (§ 8 LVO NRW).

Kausalität der Kinderbetreuung für die verspätete unbefristete Einstellung in den Schuldienst.

Zum Nachweis der (fiktiven) Einstellung in den Schuldienst während der Betreuungszeit; "Darlegungserleichterung" im sog. schulscharfen Ausschreibungsverfahren.

"Unterbrechung" des Kausalzusammenhangs zwischen der Betreuungstätigkeit und der verspäteten Einstellung durch eine sonstige (Berufs-)Tätigkeit und die Nichtwahrnehmung von Einstellungschancen nach Überschreitung der Höchstaltersgrenze.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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