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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 27 K 5478/13

Datum:
23.09.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 K 5478/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0923.27K5478.13.00
 
Schlagworte:
Frist Ausweisung Schwarzarbeit Wiederholungsgefahr SIS Schengen
Normen:
AufenthG § 11 Abs 1; AufenthG § 50 Abs 6, 53, 55; AO § 370
Leitsätze:

Zur Befristung einer bestandskräftigen Ausweisung, die im Zusammenhang mit der Verurteilung zu einer sechsjährigen Freioheitsstrafe wegen der Beteiligung an Schwarzarbeit am Bau als Arbeitgeber verfügt worden ist.

Zur Auschreibung im Schengener Information

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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