Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 8868/13

Datum:
08.09.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
DÜSSELDORF
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 8868/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0908.26K8868.13.00
 
Schlagworte:
Schadensersatz Fürsorgepflichtverletzung Ruhestandsbeamte Versorgungsempfänger Vorschuss Ermessen Unterstützungsgrundsätze
Normen:
GG Art 3 GG; BeamtStG § 45
Leitsätze:

1. Kein Schadensersatzanspruch eines Ruhestandsbeamten gegen seinen früheren Dienstherrn wegen Nichtgewährung eines unverzinslichen Vorschusses auf die Versorgungsbezüge und wegen der Nichtgewährung einer einmaligen Unterstützung, wenn er es ohne hinreichenden Grund unterlassen hat, Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung einzulegen.

2. Es verstößt nicht gegen Art. 3 GG, wenn Versorgungsempfänger von der Gewährung von Vorschüssen ausgeschlossen werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank