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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 5876/12

Datum:
01.04.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 5876/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0401.26K5876.12.00
 
Schlagworte:
Beamte Aufstiegsbeamte Studium Prüfung Bachelor Verfahrensfehler Bewertungsfehler Präklusion Rügerecht Klausur
Normen:
§ 8 Abs. 1 VAPgD BA; § 12 Abs. 1 VAPgD BA; § 13 StudO-BA
Leitsätze:

1. Durch dieTeilprüfung Rechnungswesen II (Kosten- und Leistungsrechnung) nach der Studienordnung der Bachelorstudiengänge an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW soll eine Fähigkeit nachgewiesen werden, die als unerlässlicher, nicht ausgleichsfähiger Bestandteil der mit der Prüfung insgesamt nachzuweisenden Qualifikation für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst anzusehen ist.

2. Die Rüge unklarer und verwirrender Aufgabenstellung betrifft einen Verfahrensmangel, der aus Gründen der Chancengleichheit rechtzeitig, d.h. jedenfalls noch vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses geltend gemacht werden muss, um das Rügerecht nicht zu verlieren. Gleiches gilt für die Rüge, durch die Aufgabenstellung sei der zulässige Prüfungsstoff überschritten worden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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