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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 6763/12

Datum:
10.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 6763/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0110.25K6763.12.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 10 A 447/14
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger durch Einschränkung seiner Klageanträge die Klage teilweise zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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