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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 5977/12

Datum:
18.03.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 5977/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0318.24K5977.12.00
 
Tenor:

Die wohnsitzbeschränkende Nebenbestimmung zu der der Klägerin am 25. Juni 2012 erteilten Aufenthaltserlaubnis wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

 
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