Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 L 2382/13

Datum:
03.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 L 2382/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0103.23L2382.13.00
 
Schlagworte:
Friedhofsgebühren Gebührenbescheid Rechnung Auslegung
Normen:
VwVG NRW § 6 a Abs 1; BGB § 133; BGB § 157
Leitsätze:

Einzelfall eines als "Rechnung" bezeichneten Schreibens, mit dem ein kirchlicher Friedhofsverband Kosten einer Bestattung geltend machte. Aufgrund einer Auslegung nach dem objektivierten Empfängerhorizont konnte das Gericht bei einer Gesamtwürdigung nicht feststellen, dass es sich um einen Gebührenbescheid, also einen Verwaltungsakt i.S.v. § 35 Satz 1 VwVfG NRW, handelte. Eine eingeleitete Zwangsvollstreckung über die zuständige Stadtkasse im Wege der Amtshilfe war deshalb einzustellen.

 
Tenor:

Im Wege der einstweiligen Anordnung wird die Zwangsvollstreckung aus der Rechnung des Antragsgegners vom 13. Dezember 2011 (Rechnungs-Nr. 000000) bis zum Erlass eines Urteils in der Hauptsache (23 K 8939/13) vorläufig eingestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 600,00 Euro festgesetzt.

 
1234567891011121314151617181920212223
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank