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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 6416/12

Datum:
07.04.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 6416/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0407.23K6416.12.00
 
Schlagworte:
Kindererziehungszeit ruhegehaltfähige Dienstzeit Zwillinge Verfassungsmäßigkeit Ungleichbehandlung
Normen:
BeamtVG § 6 Abs 1 S 4 und S 5 a.F., BeamtVG § 85 Abs 7; BeamtVG § 50a, GG Art 6, GG Art. 3 Abs 1; GG Art 33, SGB 6 § 56, SGB 6 § 249
Leitsätze:

Die Regelung der Berücksichtigung der Zeit für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern von Beamten ist - auch im Falle von Zwillingen - verfassungsmäßig. Die Beamtin kann nicht verlangen, statt 6 Monaten ruhegehaltfähiger Dienstzeit 12 Monate angerechnet zu erhalten.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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