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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 5634/12

Datum:
17.02.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 5634/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0217.23K5634.12.00
 
Schlagworte:
Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Rechtsänderung; Überleitung von Bundesrecht; Rückwirkung;
Normen:
BeamtVG § 14a;; BeamtVG § 14a;
Leitsätze:

Mit der Überleitung des Beamtenversorgungsgesetzes in das nordrhein-westfälische Landesrecht entfällt ab dem 1. Juni 2013 die Gewährung des Kindererziehungszuschlags zur Mindestversorgung. Dabei kommt es nicht darauf an, dass beim Eintritt in den Ruhestand dieser (noch) zu gewähren war.

 
Tenor:

Sofern das Verfahren in der Hauptsache erledigt ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und das beklagte Land je zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweiligen Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der jeweils andere Teil vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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