Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 3716/12

Datum:
04.04.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 3716/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0404.21K3716.12.00
 
Schlagworte:
Unterhaltsvorschuss Kindergeld grenzüberschreitend
Normen:
UVG § 2 Abs 2; VO (EG) Nr 883/2004 Art 68
Leitsätze:

Bei der Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ist zu berücksichtigen, dass der inländische (deutsche) Kindergeldanspruch nicht durch unionsrechtliche Regelungen ausgeschlossen ist. Er ist aber nach den unionsrechtlichen Regelungen bis zur Höhe des nach ausländischen (niederländischem) Recht vorgesehenen Betrages der Familienleistungen ausgesetzt.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank