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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 L 1555/14

Datum:
29.10.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1555/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:1029.1L1555.14.00
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache so zu behandeln, als ob ihr Fraktionsstatus im Rat der Stadt X.         zukommt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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