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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 4543/13

Datum:
24.02.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 4543/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0224.18K4543.13.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E.          vom 17. April 2013 verpflichtet, die Klägerin zum nächst möglichen Termin zur Externenprüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin zuzulassen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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