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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 7129/13

Datum:
11.03.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 7129/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0311.14K7129.13.00
 
Leitsätze:

Auf Schwerbehindertenparkplätzen deren zeitliche Geltung durch ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift "Mo - Do 7 - 19 h, Fr 7 - 13 h" beschränkt ist, dürfen Fahrzeugführer, die nicht über eine Schwerbehindertenparkerlaubnis verfügen, auch dann nicht parken, wenn einer der auf dem Zusatzzeichen namentlich benannten Wochentage auf einen gesetzlichen Feiertag fällt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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