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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 2363/13.A

Datum:
20.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 2363/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0120.13L2363.13A.00
 
Schlagworte:
Selbsteintrittsrecht Ehe Dublin-VO
Normen:
§ 10 Abs. 2 AsylVfG; § 27a AsylVfG; Art. 6 GG, Art. 8 EMRK
Leitsätze:

Das Ermessen der Bundesrepublik Deutschland bei der Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO ist nicht zwingend auf Null reduziert, wenn der Asylbewerber mit einer im Bundesgebiet lebenden Deutschen die Ehe geschlossen hat.

 
Tenor:

Der Antrag und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T.     aus L.       werden abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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