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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 2362/13.A

Datum:
20.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 2362/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0120.13L2362.13A.00
 
Schlagworte:
Dublin Antragsbefugnis Ehe
Leitsätze:

Die deutsche Ehefrau eines Asylbewerbers, der aufgrund der Vorschriften des § 27a AsylVfG und der Dublin-VO in das für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige Land überführt werden soll, ist vor dem Hintergrund des Art. 6 Abs. 1 GG antragsbefugt, diese Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen.

 
Tenor:

Der am 20. November 2013 sinngemäß bei Gericht anhängig gemachte Antrag,

die aufschiebende Wirkung der Klage 13 K 8897/13.A gegen Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 25. Oktober 2013 , Az: 0000000-261 anzuordnen,

zu deren Entscheidung der Einzelrichter gemäß § 76 Abs. 4 AsylVfG berufen ist, hat keinen Erfolg. Er ist zulässig, bleibt aber in der Sache erfolglos.

 
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