Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1966/13

Datum:
08.04.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 1966/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0408.13L1966.13.00
 
Schlagworte:
Beförderungsdienstposten Verleihung Beförderungsamt auf Probe Verwendungsbreite Berücksichtigung vergleichbare hauptberufliche Tätigkeit
Normen:
§ 123 VwGO, § 22 LBG NRW, § 41a LVO NRW; § 42 LVO NRW, § 84 Absatz 1 Nummer 8 LVO NRW; § 18 Absatz 1 Nummer 7 LVO NRW
Leitsätze:

Erlass einer einstweiligen Anordnung - Bewerber für einen Beförderungsdienstposten müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Verleihung des Beförderungsamtes jedenfalls dann erfüllen, wenn vor der späteren Verleihung des Statusamtes keine gesonderte Auswahlentscheidung mehr erfolgt; hier: § 41a LVO NRW a.F. / § 42 LVO NRW n.F. (Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 16 mit Leitungsfunktion )

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den beim Ministerium für C.     ausgeschriebenen Dienstposten der Referatsleitung im Referat X „T.              , “ nicht dem Beigeladenen zu übertragen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 14.826,66 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank