Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1785/14.A

Datum:
18.09.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 1785/14.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0918.13L1785.14A.00
 
Schlagworte:
Ablauf Überstellungsfrist Subjektives Recht
Normen:
VwGO § 80 Abs. 7; Dublin II-VO art. 19 Abs. 3
Leitsätze:

1. Der Kläger kann sich nicht auf den Ablauf der Überstellungsfrist berufen. Die Rechtsstellung des Einzelnen wird durch das Zuständigkeitssystem der Dublin II-Verordnung lediglich insoweit geschützt, als jedenfalls ein zuständiger Vertragsstaat für die Prüfung des Asylbegehrens gewährleistet sein muss.

2. Von einer unangemessen langen Verfahrensdauer kann frühestens nach dem Verstreichen eines Zeitraums von zwölf Monaten ausgegangen werden.

 
Tenor:

Der Antrag und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X.         aus N.      werden abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank