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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1227/14

Datum:
18.09.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 1227/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0918.13L1227.14.00
 
Schlagworte:
Auswahlgespräch Vorstellungsgespräch Dienstliche Beurteilung Gleichstellungsbeauftragte Dienstpostenkonkurrenz
Leitsätze:

Hält der Dienstherr eine Beamtin im Rahmen einer Dienstpostenkonkurrenz entgegen bislang guter und sehr guter Bewertungen in dienstlichen Beurteilungen allein aufgrund des Ergebnisses eines (Vor-) Auswahlgesprächs für ungeeignet und bezieht sie deswegen nicht in die Bewerberauswahl mit ein, verletzt er hierdurch den Bewerbungsverfahrensanspruch der Beamtin.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den beim Ministerium für J zur Besetzung freien Dienstposten der Leitung des Referats „Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann“ mit der Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht über die Stellenbewerbung der Antragstellerin erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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