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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 7355/12

Datum:
24.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 7355/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0124.13K7355.12.00
 
Schlagworte:
posttraumatische Belastungsstörung Anpassungsstörung Ursächlichkeit Kausalität Dienstunfall Lokführer
Normen:
§ 31 BeamtVG
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Lokführers auf Anerkennung von psychischen Beschwerden als Folge eines Dienstunfalls (halbstündige Fahrt bei starker Rauchentwicklung auch im Führerstand des Triebfahrzeugs)

 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren betreffend die Anerkennung einer akuten Belastungsreaktion mit nachfolgender Anpassungsstörung für 1 Jahr ab dem Dienstunfall übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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