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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 7254/13

Datum:
12.09.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 7254/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0912.13K7254.13.00
 
Schlagworte:
BuBR 2011
Leitsätze:

1. Die Beurteilung ist in einem durch die BuBR 2011 des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen rechtswidrig geregelten Beurteilungsverfahren erstellt worden. Das in Ziffer 4.4.3 der BuBR 2011 vorgesehene Verfahren lässt weder eine hinreichende Berücksichtigung der Bedeutung der Einzelmerkmale erkennen, noch ein höchstpersönliches Werturteil des zu Beurteilenden.

2. Das Gesamturteil soll vor der Entscheidung über die Zuerkennung der Aufstiegseignung für den höheren Dienst und mithin hiervon unabhängig abgegeben werden.

 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 26. März 2013 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts für den Beurteilungszeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012 erneut dienstlich zu beurteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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