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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 654/14.A

Datum:
27.06.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 654/14.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0627.13K654.14A.00
 
Leitsätze:

1. Wird ein Asylantrag nach § 27a AsylVfG als unzulässig abgelehnt, ist die Anfechtungsklage statthaft.

2. Das Rechtsschutzinteresse des Asylsuchenden entfällt nicht allein infolge seiner zwischenzeitlichen Überstellung. Diese führt nicht zu einer Hauptsacheerledigung.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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