Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 546/14

Datum:
20.11.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 546/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:1120.13K546.14.00
 
Schlagworte:
Schwerbehinderung Kündigungsschutzklage Zustimmungserklärung Rechtsschutzbedürfnis
Normen:
KSchG § 7; ZPO § 580 Nr. 7
Leitsätze:

Für die Klage eines schwerbehinderten Menschen gegen die Zustimmungserklärung des Integrationsamtes gemäß § 85 SGB IX besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, nachdem die Kündigungsschutzklage zurückgenommen worden ist.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank