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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 1563/11

Datum:
24.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1563/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0124.13K1563.11.00
 
Schlagworte:
Klagehäufung Dienstunfall Suizid posttraumatische Belastungsstörung Ursächlichkeit Unfallruhegehalt
Normen:
§ 44 VwGO; § 31 BeamtVG; § 36 BeamtVG
Leitsätze:

Erfolglose Klage eines Zugbegleiters auf Anerkennung psychischer Beschwerden als Folge eines Dienstunfalls sowie auf Zuerkennung von Unfallruhegehalt nach Suiziderlebnis im Gleis.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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