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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 5587/12

Datum:
14.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 5587/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:1114.9K5587.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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