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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 8 K 3062/13.A

Datum:
13.05.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 3062/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0513.8K3062.13A.00
 
Schlagworte:
Volksrepublik China Familienplanung Ein-Kind-Politik Zugang Bildungssystem Gesundheitssystem Geburtsgenehmigung Haushaltsregister hukou medizinische Versorgung soziale Leistungen Rückkehrer Auslandschinese
Normen:
AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs 2 - 7
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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