Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 9152/12

Datum:
29.05.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 9152/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0529.7K9152.12.00
 
Normen:
AufenthG § 15a
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung der Verteilungsbescheide der Bezirksregierung B vom 6. Dezember 2012 verpflichtet, die Kläger der Stadt X zu zuweisen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in beizutreibender Höhe abwenden, wenn nicht die Kostengläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
123456789101112131415161718192021
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank