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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 1637/12

Datum:
26.06.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1637/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0626.7K1637.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihrer Bescheide vom 28. Juni 2011 und 4. Januar 2012 verpflichtet, der Klägerin eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikererlaubnis) beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in beizutreibender Höhe abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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