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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 796/13

Datum:
10.06.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 796/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0610.6L796.13.00
 
Schlagworte:
Sperrwirkung Berücksichtigungsverbot Einstellung Staatsanwaltschaft Fahrerlaubnisbehörde Anhängigkeit Strafverfahren
Normen:
StVG § 3 Abs. 3; StVG § 3 Abs. 4; StPO § 170 Abs. 2
Leitsätze:

Das Strafverfahren ist nicht mehr anhängig i. S. v. § 3 Abs. 3 StVG, sobald es die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat. Auch wenn die Einstel-lung nur vorläufig ist, hindert § 3 Abs. 4 StVG Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zur Überprüfung der Fahreignung nicht.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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