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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 8846/12

Datum:
28.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 8846/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:1128.6K8846.12.00
 
Schlagworte:
Fahrtenbuch Mietwagen Vorführfahrzeug Mietfahrzeug Autohaus
Normen:
§ 31a Abs. 1 S. 1 StVZO
Leitsätze:

Eine Fahrtenbuchauflage für einen Mietwagen ist nicht unangemessen, wenn im Mietvertrag ohnehin die Führung eines Fahrtenbuchs vereinbart ist (hier: mitweise überlassener LKW als Vorführfahrzeug eines Autohauses).

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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