Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 7524/12

Datum:
28.08.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 7524/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0828.6K7524.12.00
 
Schlagworte:
Spezialitätsprinzip im Gefahrenabwehrrecht. Sicherstellung der Identifizierbarkeit der die Zulassung des Kraftfahrzeugs begehrenden Person als Schutzzweck des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FZV
Normen:
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FZV
Leitsätze:

Nach dem das Gefahrenabwehrrecht prägenden Spezialitätsprinzip kaum eine zulassungsrechtliche Vorschrift nur der Abwehr zulassungsrechtlicher Gefahren dienen.

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, den Antrag des Klägers auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs mit der Begründung abzulehnen, die von dem Kläger bei Antragstellung vorgelegte „Bescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis“ sei ohne Verbindung mit einem gültigen Passdokument kein ausreichender Nachweis im Sinne von § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank