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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 5931/12

Datum:
23.08.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 K 5931/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0823.6K5931.12.00
 
Schlagworte:
Fahrlehrererberechtigung Österreich Fahrschullehrerberechtigung Österreich Fahrschulerlaubnis
Normen:
§ 2a FahrlG; § 1 DVO-FahrlG; § 116, 117 ÖKraftfahrerG
Leitsätze:

Eine österreichische Fahrlehrererberechtigung (nicht: Fahrschullehrerberechtigung) kann nicht ohne Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung in eine deutsche Fahrlehrererlaubnis umgeschrieben werden, weil sie in Österreich nur zur Erteilung von praktischem, nicht aber theoretischem Fahrunterricht berechtigt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

 
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