Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 30/12

Datum:
14.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 30/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0314.6K30.12.00
 
Schlagworte:
Dauerkennzeichen rotes Dauerkennzeichen Zuverlässigkeit Probefahrt Überführungsfahrt Testfahrt
Normen:
§ 28 Abs. 3 StVZO; § 16 Abs. 3 FZV
Leitsätze:

1. Die unter einen Widerrufsvorbehalt gestellte Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung nicht mehr vorliegen. Dabei handelt es sich v. a. um die Zuverlässigkeit des Kennzeicheninhabers. Diese fehlt jedenfalls dann, wenn er das rote Kennzeichen wiederholt außerhalb der beschränkten Einsatzzwecke eingesetzt oder gravierend gegen die zulassungsrechtlichen Aufzeichnungspflichten verstoßen hat.

2. Nähere Bestimmung (Definition) der zugelassenen Fahrtarten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten).

 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 13. Dezember 2011 wird aufgehoben, soweit dem Kläger aufgegeben wird,

die Nutzung des roten Kennzeichens XX-06105 ab dem 4. Januar 2012 einzustellen und dieses dauerhaft nicht mehr zu nutzen,

der Beklagten unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 4. Januar 2012 das rote Kennzeichen XX-06105 und das dazugehörige Fahrzeugscheinheft, ausgehändigt am 17. November 2011, zurückzugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank