Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 1744/12

Datum:
18.06.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1744/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0618.3K1744.12.00
 
Schlagworte:
Beweismittel Entwicklungsfläche Hofstelle Hofstellenausgrenzung Intensivaufzucht Intensivhaltung Landwirtschaft Naturschutzgebiet Naturschutzverordnung Truthühner Umweltverträglichkeitsprüfung Verbandsklage Vogelschutzgebiet
Normen:
§ 35 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 4 BauGB; § 201 BauGB, § 16 BImSchG; § 5 BNatSchG
 
Tenor:

Die dem Beigeladenen durch den Beklagten erteilte Genehmigung vom 12. Januar 2012 zur Erweiterung und zum Betrieb einer Anlage zur Haltung und zur Aufzucht von Truthühnern (Puten) mit 55.410 Tierplätzen (davon 35.777 Bestand) und 175 Rinder (davon 175 Tierplätze Bestand) einschließlich erforderlicher Nebeneinrichtungen wird aufgehoben.

Der Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte; hiervon ausgenommen sind ihre außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253545556575859606162636465666768697071727374757677
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank