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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 673/13

Datum:
06.08.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 673/13
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2013:0806.2L673.13.00
 
Schlagworte:
Erfolgloser Antrag eines Polizeivollzugsbeamten auf Erlass einer auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand gerichteten einstweiligen Anordnung. Vorwegnahme der Hauptsache. Maßgeblichkeit der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Fassung des § 32 Abs. 1 Satz 1 LBG NRW auch in den Fällen, in denen der Antrag bei der Behörde noch unter der Geltung der früheren Fassung der Norm gestellt worden war. Zu der gesetzlichen Voraussetzung der einem Hinausschieben der Altersgrenze entgegenstehenden dienstlichen Gründe.
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 30.000,--Euro festgesetzt.

 
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